Wichtig ist das BEM innerbetrieblich zu verknüpfen mit der Gesundheitsförderung und dem Arbeitsschutz.
Zu Beginn eines BEM-Prozesses müssen zunächst Strukuren und Zuständigkeiten festgelegt werden.
Gesprächsleitfäden und / oder Dokumentationshilfen sollten genutzt oder erarbeitet werden.
Wichtig ist, dass das Vorgehen betriebsspezifisch und transparent geregelt ist.
Zunächst werden Beschäftigte angeschrieben und zu einem Informationsgespräch eingeladen. Ggf. findet im Anschluss ein Eingliederungsgespräch statt, bei dem mögliche Inhalte abgestimmt werden.
In jedem Fall sollte auch ein Abschlussgespräch stattfinden und das Ergebnis dokumentiert werden.
Teilweise macht es Sinn, auf externe Dienstleister zurückzugreifen, insbesondere für das Eingliederungsgespräch und die möglichen Inhalte und Maßnahmen.
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